Mitten auf den sonnenbeschienenen Wegen und am Wegesrand wächst Tausendgüldenkraut in großer Zahl (Centaurium erythraea). In Deutschland stehen alle Tausendgüldenkraut-Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung unter Naturschutz beziehungsweise Artenschutz. Wildwachsende Vorkommen dürfen deshalb nicht gepflückt oder beschädigt werden.