Satzung

wurzeltrapp am 3. Mai 2007 um 11:15
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen erdwissen e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Offenbach am Main.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes. Es soll das naturkundliche Wissen als auch die aktive Wahrnehmung der Natur gefördert werden. Denn nur was man kennt kann man schützen. Wissen um altes Handwerk und Brauchtum soll erhalten und weitergegeben werden. Generationen sollen durch gemeinsame Naturerlebnisse und dem Aufbau eines Mentorennetzwerks wieder zusammen geführt werden.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a. Durchführung von naturkundlichen Vorträgen und Veranstaltungen für Familien aller sozialen Schichten und Interessierte in jedem Alter.
b. Erstellung und Pflege eines Internet Blogs als Vereinsorgan. Hier werden unter anderem Veranstaltungen angekündigt. Durch kostenlose Artikel geben Mitglieder naturkundliches Wissen an alle Interessierten weiter. Naturbeobachtungen in Text und Fotos werden angeboten. Auf dieser Plattform tauschen sich Mitglieder, aber auch alle Interessierten kostenlos aus.
c. Pressearbeit.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sinn des dritten Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO).
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.
2. Über den Beitrittsantrag entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 5 Austritt

1. Der Austritt aus dem Verein ist jeweils nur zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zugehen.

§ 6 Ausschluss

1. Ein Mitglied, das vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Ziele und Interessen des Vereins zuwiderhandelt kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
2. Über den Ausschluss ist die Mitgliederversammlung zu informieren.
3. Über Bekanntgabe der Begründung entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.

§ 7 Mitgliedsbeitrag

1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
3. Mitglieder, die länger als drei Monate mit ihren Beitragen im Rückstand sind, werden schriftlich an die fällige Zahlung erinnert. Zahlt das Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb von weiteren drei Monaten nach dieser Erinnerung, so kann der Vereinsvorstand ein Ausschlussverfahren nach § 6 einleiten.

§ 8 Vereinsorgane

1. Vereinsorgane sind

a. der Vorstand;
b. die Mitgliederversammlung.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner angemessenen Auslagen.
2. Der Vorstand besteht aus

a. dem ersten Vorsitzenden;
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden.

3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Sämtliche Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Vorstands können nur Vereinsmitglieder sein.
5. Beschlüsse des Vorstandes richten sich nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 BGB. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 10 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Sie entscheidet auch über

a. Änderungen der Satzung;
b. Neuwahl des Vorstandes;
c. Mitgliedsbeiträge;
d Auflösung des Vereins.

2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Sie wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen schriftlich oder in elektronischer Form und unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen.
3. Wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 25% der eingeschriebenen Mitglieder dies vom Vorstand verlangen, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder in elektronischer Form einzuberufen.
5. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder als beschlussfähig anerkannt. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
7. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzeden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.
8. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstim-mungsergebnisses vom Protokollführer in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 11 Satzungsänderung

1. Für eine Satzungsänderung ist eine 3/4 - Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene, neue Satzungstext beigefügt worden waren.
2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts- Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern zeitnah schriftlich mitgeteilt werden.

§ 12 Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens

1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an

Greenpeace e.V.
Große Elbstrasse 39
22767 Hamburg
Steuernummer: 17 433 0489 2 (Finanzamt Hamburg-Nord)

der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


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Teste dich selbst!

wurzeltrapp am 11. Dezember 2006 um 16:00
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Mach eine kurze Pause und beantworte folgende einfache Fragen:

Welche Art von Wolken standen am Himmel als du das letzte Mal draußen warst?
Aus welcher Richtung kam der Wind?
Wo stand gestern Abend der Mond und in welcher Phase war er?
Wann hat es das letzte Mal geregnet?
Wie viele Arten Wildpflanzen hast du heute Morgen vor deiner Haustür gesehen?
Was für ein Baum ist das den du aus deinem Fenster siehst?
Wie viele unterschiedliche Vögel hast du heute gehört?
Wo ist das nächste Kaninchen, die Eule, das Reh, die Eidechse oder der Fuchs?

Wenn dein Bewusstsein so scharf ist, wie es sein könnte, hast du keine Mühe, diese Fragen zu beantworten!

Ich erinnere mich an einen Waldspaziergang mit Freunden. Wir gingen an zwei Rehen, einem Fuchs, vier Wildkaninchen, einer Milliarden Insekten, Vögeln und anderen Geschöpfen vorbei. Niemand bemerkte auch nur eins von ihnen. Am Ende der Wanderung erzählte ich ihnen was wir alles gesehen hatten. Viele waren über sich selbst verärgert! Wie konnten sie soviel verpasst haben?

Die Kunst zu sehen – nämlich die Welt um uns herum - ist ziemlich einfach noch einmal zu lernen. Nötig ist lediglich etwas Übung und das Aufgeben schlechter Angewohnheiten. Und „noch einmal zu lernen“ ist genau das richtige Wort. Die meisten von uns beobachteten als Kind viel mehr, als wir Erwachsene es heute tun.

Der Tag eines Kindes ist mit Faszination, Neuheiten und Wundern erfüllt. Der Wunsch zu erforschen, ein Abenteuer zu bestehen, gab uns als Kind ein natürliches Bewusstsein. Aber Besonderheiten die wir als Kinder scharf sehen konnten, sind heute verschwommen; wir sind Anregungen und neuen Ideen gegenüber abgestumpft.

Wir sehen ein Brot nicht als etwas das von einem Weizenfeld mit dem Wind zu uns geweht wurde. Die Äpfel die wir kaufen, scheinen von einem Supermarkt und nicht von einem Baum zu kommen. Ich habe tausende Amseln in meinem Leben gesehen - du vermutlich auch. Aber war die letzte Amsel die du gesehen hast so faszinierend, so wundervoll, so lebendig wie die erste die deine Aufmerksamkeit fesselte, damals als du ein Kind warst?

Der erste Schritt um deine Sinne wachzurütteln ist, das neugierige Kind in dir wieder zu entdecken. Und um das zu tun, musst du aufhören zu ahnen was du sehen oder fühlen wirst, bevor es eintritt. Denn das blockiert dein Bewusstsein.

An einem kühlen Abend während einer Bergwanderung mussten wir einen kleinen Bach durchqueren. Alle murrten denn keiner wollte gerne durch das kalte Nass. In der Mitte des Bachs angelangt merkten wir, dass es sich um eine warme Quelle handelte. Später stellten wir fest, dass wir alle zuerst kaltes Wasser gefühlt hatten.

Eine andere Hürde für dein Bewusstsein ist die Angewohnheit Dinge mit Namen nennen zu wollen. Einen Namen zu kennen heißt aber noch lange nicht etwas über das „benamte“ zu wissen. Ich kenne Vogelfreunde die einen Vogel sehen, ihn im Bestimmungsbuch nachschlagen, sehen dass es eine Misteldrossel ist - und das war’s. Sie achten nicht länger auf den Vogel und werden auch nie erfahren was er tat und wie er lebt.

Weitere Hürden sind Zeitdruck und ein festes Ziel. Ich kenne unzählige Wanderer die von einem Camp zum anderen hetzen, weil ihre Zeit mit Mühe und Not reicht, um vor Anbruch der Dunkelheit das Ziel zu erreichen. Sie haben keine Zeit zum Umherstreifen oder für einen Moment Ruhe um zu sehen was um sie herum passiert.

Die meisten von uns haben ihre Umgebung in „visuelle Schubladen“ gesteckt. Das Ergebnis ist eine automatisch Sicht der Dinge, die unser Bewusstsein einschränkt. Wir nehmen nur einen Bruchteil dessen wahr, was tatsächlich vorhanden ist. Mach doch einfach folgenden Test: Lege einen ungewöhnlichen Gegenstand an einen Ort, wo deinen Freunde normalerweise nicht hinsehen – zwischen Sofa und Bücherregel, vielleicht. Selbst wenn der Gegenstand frei sichtbar ist kannst du darauf wetten, dass ihn keiner wahrnehmen wird. Um eine vollständige Wahrnehmung zu erreichen musst du dich gegen dein Unterbewusstsein auflehnen. Denn dein Unterbewusstsein sagt dir, was die „normale“ Art ist Dinge vor dir zu sehen.

Natur scheint sich vor denen auszubreiten die warten und aufmerksam beobachten können. Eine Nacht als ich nicht schlafen konnte setzte ich mich unter meine Lieblings-Eiche und wartete auf die ersten wärmenden Sonnenstrahlen. Vögel riefen hin und her – sie nahmen keine Notiz von mir – einer setzte sich sogar auf mein Knie. Dann kam die Nachtschicht heim und die Tagschicht rückte aus. Eichhörnchen turnten um mich herum während die feinen Sonnenstrahlen ein Fuchs am Horizont wie einen roten Feuerball aussehen ließen. Als ich einen Spaziergänger fragte was er gesehen hatte, sagte er „Ein paar Vögel“.

Das nächste Mal wenn du raus gehst, egal wo es ist, öffne dich und tauche ein. Nimm alles was du sehn, hören, riechen, schmecken, tasten und fühlen kannst auf. Gehe deinen Weg in dieser Geisteshaltung und du wirst eine neue Dimension in deinem Leben entdecken.


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